Allgemeine Geschäftsbedingungen

Midori-Guesthouse GmbH
Gerhart-Hauptmann-Straße 28
69221 Dossenheim

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Reservierungen, Buchungen und Vereinbarungen über die temporäre Überlassung von Unterkünften (Unterkünftekategorien abrufbar unter https://www.midori-apartments.de/ („Unterkunft“ „Zimmer-Apartments“)) sowie für die im Zusammenhang mit der Überlassung von Unterkünften angebotenen zusätzlichen Leistungen die vom „Kunden“ der Midori-Guesthouse GmbH (nachfolgend „Betreiber“) erbracht werden.

1.2. Kunden sind neben natürlichen Personen (Verbraucher) auch natürliche oder juristischen Personen, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer).

1.3. Es gelten ausschließlich die AGB des Betreibers. Mit der Buchung der AGB erklärt sich der Kunde mit der ausschließlichen Geltung der AGB des Betreibers einverstanden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Die Einbeziehung abweichender oder ergänzender Bedingungen des Kunden erfolgt nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Betreibers in Schrift- oder Textform.

1.4. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Buchung der Unterkünfte über Drittanbieter ergänzend andere AGB gelten können.

2. VERTRAGSSCHLUSS

2.1. Mit Annahme der Buchung durch den Betreiber kommt der Vertrag mit dem Kunden („Beherbergungsvertrag“) zustande. Der Betreiber wird dem Kunden auf Anfrage eine entsprechende Buchungsbestätigung ausstellen. Sollte aufgrund kurzfristiger Buchung des Kunden die Ausstellung einer gesonderten Buchungsbestätigung nicht mehr möglich sein, erfolgt die Annahme der Buchung – und somit der Vertragsschluss des Beherbergungsvertrags – konkludent durch die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen (z. B. durch Bereitstellung der Unterkunft).

2.2. Vertragspartner sind der Kunde sowie der Betreiber. Hat ein Dritter für den Kunden die Buchung vorgenommen, haftet der Kunde mit dem Dritten gegenüber dem Betreiber als Gesamtschuldner für alle Ansprüche und Forderungen aus dem Beherbergungsvertrag.

3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNGSMODALITÄTEN, SICHERHEITSLEISTUNG

3.1. Der Betreiber ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte Unterkunftskategorie bzw. eine gleichwertige zur Verfügung zu stellen und gebuchte Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet die für die Überlassung der Unterkunft und die von ihm in Anspruch genommenen zusätzlichen Leistungen zu den vereinbarten Preisen (vgl. Ziffer 3.2) zu zahlen.

3.2. Sofern in diesen AGB oder durch individualvertragliche Vereinbarungen oder in der Buchungsbestätigung, nicht davon abgewichen wird, gelten die auf der Webseite des Betreibers angegebenen Preise jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Buchung durch den Kunden.

3.3. Bei dem Vertragsschluss über die Webseite eines Drittanbieters gelten die auf der jeweiligen Webseite des jeweiligen Drittanbieters aufgeführten Preise.

3.4. Der vereinbarte Preis für die gebuchte Unterkunft bzw. gebuchte Leistung ist, sofern nicht in der Buchungsbestätigung explizit davon abgewichen wird, beim Check-In bzw. bei Buchung der jeweiligen zusätzlichen Leistung des Kunden zur Zahlung fällig. Der Betreiber ist berechtigt eine Vorauszahlung zu verlangen. Eine etwaige vereinbarte Vorauszahlung ist sofort nach Eingang der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig. Eine etwaige geleistete Vorauszahlung wird auf den fälligen Gesamtbetrag der gebuchten Leistung angerechnet.

3.5. Bei Langzeitaufenthalten in den Unterkünften von mehr als einem Monat (ab 30 Tage) wird der vereinbarte Preis für die gebuchte Kategorie für den 1. Monat des Buchungszeitraums mit dem Check-In sofort zur Zahlung fällig. Der monatliche Preis für die darauffolgenden Monate ist sodann jeweils bis zum Ablauf des 3. Bankarbeitstags zur Zahlung fällig.

3.6. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen des § 288 I, II BGB. Handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher, gilt § 288 V BGB.

3.7. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Betreiber gegenüber dem Kunden eine Mahngebühr von EUR 5,00 erheben.

3.8. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die vom Kunden hinterlegte Zahlungsmethode mit Beträgen für gebuchte Zusatzleistungen zu belasten. Der Kunde ermächtigt den Betreiber hierzu ausdrücklich.

3.9. Sofern ein Kunde auf seinen Wunsch die bestätigte Buchung nachträglich ändern möchte (bspw. Aufenthaltsdauer, -daten oder Art der gewünschten Unterkunft) steht der Betreiber nicht für die Möglichkeit der Änderung ein. Es können zusätzliche Kosten anfallen, wenn die Preise für die Nächte in der geänderten Buchung von denen der vorigen Buchung abweichen. Alle Änderungswünsche des Kunden sind schriftlich oder in Textform bei dem Betreiber einzureichen.

3.10. Eine Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung der Unterkünfte zu anderen als Beherbergungszwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Betreibers.

3.11. Dem Kunden werden von dem Betreiber ein Internetzugang über W-LAN, sowie die Nutzung einer Tiefgarage zur Verfügung gestellt. Die Nutzung dieser Einrichtungen ist mit dem vereinbarten Preis für die gebuchte Kategorie der Unterkünfte abgegolten.

3.12. Der Betreiber erhebt eine Sicherheitsleistung in Form einer Kaution (Barkaution oder selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenes Kreditinstitut oder Versicherungsunternehmen) in Höhe von EUR 500,00 bei den 2-Zimmer-Apartments, EUR 1.000,00 bei den 3-Zimmer-Apartments und EUR 1.500,00 bei den 4-Zimmer-Apartments bei Vermietungen von jeweils mehr als 30 Kalendertagen (Langzeitaufenthalt) („Sicherheitsleistung“). Die Sicherheitsleistung dient als Sicherheit des Betreibers für etwaige Schäden aus, wegen oder im Zusammenhang mit dem Betreibervertrag. Im Falle einer Erweiterung der Buchung ist der Betreiber berechtigt eine höhere Sicherheitsleistung zu verlangen.

4. CHECK-IN UND CHECK-OUT ZEITEN

4.1. Der Check-In ist am Anreisetag zwischen 15:00 Uhr und 21:30 Uhr möglich. In diesem Zeitraum ist die gebuchte Unterkunft von dem Kunden zu übernehmen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Es steht dem Kunden frei eine frühere Bereitstellung beim Betreiber anfragen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit als 21:30 Uhr vereinbart wurde, behält sich der Betreiber vor, die bestellte Unterkunft weiterzugeben, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzansprüche ableiten kann.

4.2. Der Check-Out durch den Kunden hat am vereinbarten Abreisedatum bis spätestens 11:00 Uhr zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung des Zimmer-Apartments kann der Betreiber eine entsprechende Mehrvergütung in Höhe des entsprechenden Tagespreises für die gebuchte Kategorie verlangen.

5. SORGFALTSPFLICHTEN UND HAFTUNG DES KUNDEN FÜR BESCHÄDIGUNGEN AN EIGENTUM DES BETREIBERS, SICHERHEITSLEISTUNG

5.1. Der Kunde haftet dem Betreiber bei schuldhaft verursachten Schäden am Eigentum des Betreibers nach den gesetzlichen Vorschriften. Der haftet ferner für alle Schäden an dem Gebäude oder Inventar des Betreibers, die durch Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden.

5.2. Der Kunde ist während seines Aufenthalts dafür verantwortlich, sorgsam mit dem Eigentum des Betreibers und den Gemeinschaftsflächen umzugehen und Schäden abzuwenden. Insbesondere hat der Kunde übermäßige Verschmutzungen zu vermeiden, Abfall regelmäßig ordnungsgemäß zu entsorgen und ein Mindestmaß an Ordnung zu gewährleisten, sodass die vereinbarten wöchentlichen Reinigungen ohne Weiteres durchgeführt und die Unterkunft durch die in diesem Rahmen durchgeführten Reinigungsmaßnahmen in einem sauberen und hygienisch einwandfreien Zustand gehalten wird. Die Reinigung findet jeweils im Zeitraum 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr statt. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden und wird dem Betreiber bzw. dessen Dienstleister den Zugang zur Unterkunft gewähren und die Reinigungsmaßnahmen weder verzögern noch in sonstiger Art und Weise beeinträchtigen. Diese Reinigungsmaßnahmen sind im Preis für die jeweils gebuchte Unterkunftskategorie inkludiert. Der Betreiber ist berechtigt, dem Kunden Kosten eines erhöhten Reinigungsaufwands aufgrund erheblich übermäßiger Verschmutzung oder Unordnung, die vom Kunden zu vertreten sind, in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

5.3. Alle Unterkünfte des Betreibers sind strikte Nichtraucherunterkünfte. Sollte in der Unterkunft geraucht werden, wird der Betreiber dem Kunden die hierdurch verursachten Kosten für eine anfallende Reinigung und Behebung von etwaig entstandenen Schäden in Rechnung stellen.

5.4. Der Kunde ist nicht berechtigt während seiner Nutzung der Unterkünfte bauliche Maßnahmen/Änderungen an den Unterkünften vorzunehmen.

5.5. Dem Kunden ist es gestattet, die Freizeiteinrichtungen (gegebenenfalls kostenpflichtig, wie bspw. Sauna oder Loungebereich) in dem benachbarten Midori Guesthouse mitzubenutzen. Der Mieter hat die zur gemeinschaftlichen Benutzung vorgesehenen Bereiche pfleglich zu behandeln.

6. STORNIERUNGEN, „NO-SHOW-POLICY“

6.1. Stornierungen des Kunden müssen schriftlich oder in Textform rechtzeitig gemäß den nachstehenden Vorgaben gegenüber dem Betreiber erfolgen, damit diese kostenfrei sind:

  • a. Buchungen für einen Zeitraum von 1-29 Nächte (Kurzzeitaufenthalt) bis 7 Tage vor dem Anreisetag
  • b. Buchungen für einen Zeitraum ab 30 Nächten (Langzeitaufenthalt) bis 14 Tage vor dem Anreisetag

Bei Stornierungen nach den vorstehenden Stornierungsfristen ist der Kunde verpflichtet den Preis für die gebuchte Leistung bzw. die gebuchte Unterkunft vollständig zu entrichten, wobei sich der Betreiber ersparte Aufwendungen anrechnen lassen muss. Es wird widerleglich vermutet, dass dem Betreiber in einem solchen Fall 10% des vereinbarten Preises an Aufwendungen erspart bleibt, womit 90% des vereinbarten Preises zu entrichten sind. Dem Kunden steht es frei dem Betreiber eine erhöhte Ersparnis der Aufwendungen nachzuweisen.

6.2. Als sog. „No Show“ gilt, wenn ein Kunde nicht zu dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Anreisedatum bis zum Ende der Check-In Zeit anreist bzw. die Buchung ebenfalls nicht innerhalb der unter Ziffer 6.1 angegebenen Stornierungsfrist rechtzeitig storniert. Im Falle, dass der Kunde nicht erscheint – und eine mehrtägige Reservierung getätigt hat – werden alle weiteren Buchungstage seitens des Betreibers storniert. Dem Kunden steht sodann kein Anspruch auf die weiteren Buchungstage zu.

6.3. Bei einer Stornierung zeitlich nach den in den Stornierungsbedingungen angegebenen Fristen behält der Betreiber den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung in voller Höhe. Der vertraglich vereinbarte Gesamtpreis ist sofort am ursprünglich gebuchten Anreisetag zu 100% zur Zahlung fällig. Ziffer 6.1 letzter Absatz gilt entsprechend.

7. RÜCKTRITTSRECHT DES BETREIBERS

7.1. Der Betreiber ist zum Rücktritt des Beherbergungsvertrags berechtigt, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • a. höhere Gewalt oder andere von dem Betreiber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • b. der Kunde schuldhaft gegen eine ihm obliegende wesentliche vertragliche Pflicht verstößt oder seiner Verpflichtung zur Zahlung einer vereinbarten Vorauszahlung oder sonstigen Forderung, trotz Fälligkeit und Mahnung, nicht nachkommt,
  • c. der Kunde die Unterkünfte ohne Zustimmung des Betreibers an Dritte unter- bzw. weitervermietet
  • d. der Kunde auch nach einer Abmahnung in Schrift- oder Textform seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt.

7.2. Schadensersatzansprüche des Kunden in diesem Fall sind ausgeschlossen, soweit der Kunde den wichtigen Grund, der den Betreiber zum Rücktritt berechtigt, zu vertreten hat.

8. HAFTUNG DES BETREIBERS

8.1. Die Haftung des Betreibers für Schäden ist auf die vertragswesentlichen Pflichten des Betreibers beschränkt. Vertragswesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Beherbergungsvertrags überhaupt erst ermöglichen, auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Dies sind im vorliegenden Vertragsverhältnis insbesondere die rechtzeitige und fortdauernde Überlassung der Unterkunft zum vertragsgemäßen Gebrauch, der Zugang zur Unterkunft und die Beachtung der Verkehrssicherungspflichten, soweit diese das Gebäude oder das Gebäudesystem der Liegenschaft betreffen.

8.2. In allen sonstigen Fällen ist die Haftung des Betreibers für Schäden wegen einer Verletzung sonstiger Pflichten, unerlaubten Handlung und Pflichtverletzung aus Schuldverhältnissen oder Verschulden bei Vertragsschluss auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

8.3. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Betreibers auch bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens beschränkt.

8.4. Der Betreiber übernimmt außer in Fällen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung oder bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht keine Haftung für Schäden an der Einrichtung oder an eingelagertem Gut des Kunde.

8.5. Der Betreiber haftet in dem Umfang, wie sein Verschulden im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat.

8.6. Alle Einschränkungen der Haftung nach diesem Beherbergungsvertrag gelten nicht,

  • a. soweit es um die Verletzung der Rechtsgüter Leben, Körper und/oder Gesundheit geht;
  • b. wenn und soweit die Schäden zum Haftungsumfang einer bestehenden oder vom Betreiber zwingend abzuschließenden Versicherung des Betreibers gehören, worüber der Betreiber den Kunden auf entsprechende Anfrage hin Auskunft zu erteilen hat;
  • c. wenn und soweit der Betreiber vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat;
  • d. wenn und soweit der Betreiber eine vertragswesentliche Pflicht im Sinne von Ziffer 8.1 verletzt hat, wobei Ziffer 8.3 unberührt bleibt;
  • e. wenn und soweit der Betreiber eine Eigenschaft der Unterkunft zugesichert hat;
  • f. wenn und soweit der Betreiber eine Garantie übernommen hat;
  • g. wenn und soweit der Betreiber einen Mangel arglistig verschwiegen hat;
  • h. wenn und soweit die Haftung des Betreibers auf einem Rechtsmangel der Unterkünfte beruht; oder
  • i. wenn er sonst nach den gesetzlichen Regelungen zwingend haftet.

8.7. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Betreibers, bezüglich der Haftung für Erfüllungsgehilfen gilt diese Haftungsbeschränkung jedoch nur, sofern und soweit in deren Vertragsverhältnis mit dem Betreiber entsprechende Haftungsbeschränkungen vereinbart sind. Der Betreiber ist insoweit zur Auskunft und Offenlegung der vertraglichen Grundlagen verpflichtet, wobei er nicht zur Offenlegung der wirtschaftlichen Grundlagen, insbesondere der Vergütung, verpflichtet ist.

8.8. Eine Beweislastumkehr ist mit den vorstehenden Regelungen der Ziffern 8.1 bis 8.8 nicht verbunden.

9. AUFRECHNUNG, ABTRETUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

9.1. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Betreibers aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

9.2. Die Abtretung von Rechten durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von dem Betreiber.

10. VERJÄHRUNG

Alle Ansprüche gegen den Betreiber verjähren grundsätzlich in einem Jahr beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde Kenntnis von dem Anspruch und dem Schuldner erlangt hat. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Ansprüchen des Kunden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers beruhen.

11. DATENSCHUTZ

11.1. Der Kunde stimmt mit der Buchung der Speicherung und maschinellen Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu.

11.2. Dem Kunden nimmt mit der Buchung zur Kenntnis, dass er jederzeit zum Widerruf seiner vorstehend erteilten Einwilligung berechtigt ist. Die Einwilligung kann unter folgender per E-Mail an info@midori-apartments.de widerrufen werden.

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

12.1. Mündliche Nebenabreden sowie der Ausschluss, die Änderung und / oder Ergänzung dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung des Betreibers in Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.

12.2. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag ist der Ort der Unterkunft, vorliegend Dossenheim.

12.3. Als ausschließlicher Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – wird, soweit gesetzlich zulässig Mannheim vereinbart.

12.4. Sollte eine Bestimmung des Beherbergungsvertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Beherbergungsvertrags nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn und soweit sich in dem Beherbergungsvertrag eine Lücke herausstellen sollte. Soweit die Unwirksamkeit nicht auf einem Verstoß gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruht (§§ 305 ff. BGB) soll anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt oder entspricht, was die Parteien wirtschaftlich übereinstimmend gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Beherbergungsvertrags gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten; dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Beherbergungsvertrag vorgesehenen Umfang der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht, in solchen Fällen tritt ein dem Gewollten wirtschaftlich möglichst nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) an die Stelle des Vereinbarten.

12.5. Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Betreiber und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie UN-Kaufrechts.

Zuletzt aktualisiert 01.08.2025

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